Erklärung zur Barrierefreiheit

Die S2 GmbH ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: www.s2-architektur.com

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite ist derzeit teilweise vereinbar mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA. 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei:

Nicht barrierefreie Inhalte:

Barriere 1: Kontraste und Lesbarkeit

  • Beschreibung: An einigen Stellen kann die Lesbarkeit aufgrund von unzureichenden Kontrasten eingeschränkt sein. Dies betrifft insbesondere Texte, die über Bildern oder variablen Hintergründen liegen, was eine automatische Kontrastprüfung erschwert.

  • Begründung: Die problematischen Stile sind in den zentralen CSS-Dateien des Themes festgelegt. Die gestalterische Entscheidung, Text direkt auf Bildhintergründe zu platzieren, wurde ohne eine durchgängige Sicherstellung der Kontrastanforderungen umgesetzt.

Barriere 2: Seitenstruktur und Navigation

  • Beschreibung: Die grundlegende Struktur der Seiten ist lückenhaft. Inhalte befinden sich teilweise nicht in semantischen Hauptbereichen (Landmarken), und es fehlt ein Mechanismus zum Überspringen der Navigation („Skip-Link“). Zudem wird die Überschriften-Hierarchie nicht korrekt eingehalten. Diese Mängel erschweren die Orientierung für Nutzer assistiver Technologien erheblich.

  • Begründung: Die Mängel sind auf die technischen Seitenvorlagen des Concrete CMS-Themes zurückzuführen, die weder Landmarken noch einen Skip-Link standardmäßig vorsehen.

Barriere 3: Bilder und interaktive Bedienelemente

  • Beschreibung: Mehrere interaktive Bedienelemente sind nicht durchgängig barrierefrei. Die Hauptnavigation ist für Tastaturnutzer nicht vollständig bedienbar, da sich die Untermenüs nur bei Mausberührung öffnen und nicht per Tastatur angesteuert werden können. Dies schließt eine große Nutzergruppe von der Navigation zu vielen Unterseiten aus. Zudem sind einige Bilder und Schaltflächen nicht korrekt beschriftet und interaktive Elemente wie Bilderkarussells verwenden fehlerhafte ARIA-Attribute.

  • Begründung: Die Ursachen liegen in der technischen Implementierung von Plugins (z.B. Owl Carousel) sowie in benutzerdefiniertem JavaScript für die Navigation, das nicht auf Tastatur-Fokus-Ereignisse reagiert. Redaktionelle Versäumnisse bei der Vergabe von Alternativtexten tragen ebenfalls dazu bei.

Barriere 4: Formulare

  • Beschreibung: Im Kontaktformular sind Eingabefelder (z.B. Checkboxen) technisch fehlerhaft ausgezeichnet, da sie mit mehreren Beschriftungen (label) verknüpft sind. Dies kann bei Nutzern von Screenreadern zu Verwirrung führen.

  • Begründung: Die Mängel stammen von den Standard-Formularblöcken von Concrete CMS. Das System generiert bei der Darstellung der Formular-Attribute (akID) HTML-Code, der nicht vollständig barrierefrei ist.

Barriere 5: Videos

  • Beschreibung: Auf der Website eingebundene Videos besitzen keine Untertitel. Dadurch sind die darin enthaltenen Informationen für Menschen mit Hörbehinderungen oder Nutzer, die den Ton nicht abspielen können, unzugänglich.

  • Begründung: Die Videos wurden über den Datei-Manager von Concrete CMS hochgeladen und auf der Seite platziert, ohne dass ein redaktioneller Prozess zur Erstellung und Einbindung von Untertiteln etabliert war.

Barriere 6: Tastaturnavigation und Fokusführung

  • Beschreibung: Die Navigation über die Tastatur, insbesondere mit der TAB-Taste, ist an mehreren Stellen nicht durchgängig möglich. Fokusreihenfolgen sind teilweise unlogisch oder überspringen wichtige Inhalte. Einige Bedienelemente, wie z. B. interaktive Komponenten oder ausgeblendete Bereiche, können mit der Tastatur erreicht werden, ohne dass eine sichtbare Fokusmarkierung vorhanden ist. Dies erschwert oder verhindert die Nutzung der Website für Menschen, die auf Tastatursteuerung und Screenreader angewiesen sind.

  • Begründung: Die Probleme entstehen durch eine unvollständige technische Umsetzung der Fokussteuerung in den eingesetzten Templates und Plugins. Zudem fehlt eine systematische Überprüfung der Tastaturnavigation bei der Inhalts- und Komponentenpflege

2. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 1. Juli 2025 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine Selbstbewertung auf Grundlage einer repräsentativen Seitenauswahl. Dabei kamen manuelle Prüfschritte sowie automatisierte Testwerkzeuge (z. B. WAVE Web Accessibility Evaluation Tool) zum Einsatz.

Die Prüfung orientierte sich an den Kriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA, wie sie von der europäischen Norm EN 301 549 (Version 3.2.1) gefordert werden.

3. Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte nutzen Sie dafür die folgenden Kontaktmöglichkeiten:

S2 GmbH
Am Heiligenberg 2b
69488 Birkenau
E-Mail: kontakt@s2-architektur.com
Telefon: 06201 / 390 386

4. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie durch eine nicht ausreichend barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden. Diese hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und Wirtschaftsakteuren eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Kontakt zur Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
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