15.10.2019
Aktuelles

Baukindergeld - der staatliche Zuschuss für Ihr Eigenheim

Sie haben dieses Jahr gebaut oder ein Eigenheim erworben und sind schon eingezogen? Dann können Sie als Familie oder alleinerziehendes Elternteil von dem staatlichen Zuschuss profitieren.

Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung, das Sie nicht zurückzahlen müssen und soll Familien oder Alleinerziehende die Finanzierung eines Eigenheims (Kauf oder Bau) erleichtern. Für jedes Kind unter 18 Jahren erhält man in 10 Raten jährlich einen Zuschuss in Höhe von 12.000 EUR.

Die Voraussetzungen im Einzelnen sind:

  • In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
  • Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.

  • Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unter­zeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.

  • Ihr neues Zuhause ist zum Stichtag Ihre einzige Wohnimmobilie.

  • Ihr neues Eigen­heim oder Ihre Eigentums­wohnung befindet sich in Deutsch­land. Ihre Staats­angehörigkeit spielt keine Rolle. 

(Quelle: kfw)

Der Weg zur staatlichen Förderung

Die Anzahl der Kinder spielt bei dieser staatlichen Förderung keine Rolle. Das Haushaltseinkommen ist das Durchschnittseinkommen des vorletzten und vor vorletzten Jahres vor der Antragstellung. D.h. stellen Sie im Jahr 2019 Ihren Förderungsantrag, so gilt Ihr Einkommen von 2017 und 2016. Als Bescheinigung werden die jeweiligen Einkommensteuerbescheide benötigt.

Da das Baukindergeld von Bundesmitteln finanziert wird und nur in begrenzter Höhe vorliegt wird der Zuschuss so lange zugesagt bis die Mittel ausgeschöpft sind. Haben Sie Ihren Antrag gestellt, so wird bis zur abschließenden Prüfung das Baukindergeld für Sie reserviert.

Weitere Infos erhalten Sie von der Kfw und dem hier angebotenen Merkblatt. Zudem können Sie hier das Baukindergeld online beantragen.

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